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Jugendschutz

Der Jugendschutz ist uns ein wichtiges Anliegen, weshalb wir uns an die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des LG Bochum vom 23.01.2019 (Az.: I-13 O 1/19), halten. Dieses Gericht hat als erstes festgestellt, dass die Bestimmungen des § 9 JuSchG auch im Versandhandel von alkoholischen Getränken gelten. Gemäß dem Jugendschutzgesetz liefern wir daher ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  1. Die Vinolisa GmbH schließt Verträge ausschließlich mit volljährigen Kunden ab. Daher bestätigen Kunden mit dem Absenden ihrer Bestellung, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem versichern sie, dass ihre Angaben zu Alter, Name und Adresse korrekt sind. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass entweder er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte volljährige Person die Lieferung entgegennimmt.

  2. Wenn minderjährige Personen unter falschen Angaben und/oder ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Bestellungen aufgeben, widerruft die Vinolisa GmbH diese Verträge vorsorglich gemäß § 111 BGB.

  3. Erfährt die Vinolisa GmbH von Bestellungen, die aufgrund falscher Angaben, insbesondere bezüglich des Alters, ausgelöst wurden, behält sie sich neben dem Widerruf gemäß § 111 BGB auch das Recht vor, strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Personen, die unter falschen Angaben Bestellungen aufgeben, haften für den daraus entstehenden Schaden der Vinolisa GmbH gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dies schließt auch die Freistellung der Vinolisa GmbH von Ansprüchen ein, die ihr aufgrund der Verpflichtungen der Kunden gemäß Abschnitt 1 entstehen.